Frauengruppen, die ein Beginenhaus oder einen Beginenhof schaffen wollen, brauchen Zeit, Mut, Verbindlichkeit und einen langen Atem.
Unter folgenden Bedingungen kann sich die Beginenstiftung an Frauenwohnprojekten und der Gründung einer gGmbH beteiligen:
- Die Häuser (Höfe) müssen rechtlich in Frauenhand kommen, z. B. als Gemeinschaftseigentum von Bewohnerinnen und Stiftung.
- Projekte, an denen sich die Beginenstiftung beteiligt, müssen Beginenhaus/-hof heißen.
- Sie sollten folgende Merkmale vorweisen:
- Vielfalt: soziale Mischung der Bewohnerinnen (Alter, Finanzkraft, mit/ohne Kinder, mit/ohne Migrationshintergrund).
- Selbstorganisation: Die (zukünftigen) Bewohnerinnen erstellen ein Konzept (wie wollen wir miteinander leben?), gründen einen Hausverein und organisieren die Finanzierung, den (Um-)Bau und die Verwaltung des Wohnprojekts.
- Solidarität: gegenseitige Hilfe (auch bezüglich der Finanzierung), Übernahme von „Hausämtern“, Engagement im Quartier, Solidarfonds.
- Verbindlichkeit: regelmäßige Treffen, verlässliche Erledigung der übernommenen Aufgaben.
Unsere Unterstützung Ihres Projektes beinhaltet:
- Beratung und Begleitung der Gruppe über die gesamte Planungs- und Realisierungsphase durch eine erfahrene Stiftungsfrau
- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien über die Schritte zum Wohnprojekt: Wünsche/Befürchtungen, Aufgaben der Starter-/Projektgruppe, Rechtsformen, Finanzierung.
- Erlaubnis, für den Gruppenflyer Texte aus dem Projektflyer des Beginenhauses Tübingen-Mauerstraße zu übernehmen („Das wünschen Sie sich schon seit langem”, „Das bringen Sie mit”).
- Bereitstellung von Vertragsmustern (z. B. Kreditvertrag, gGmbH-Gesellschaftsvertrag)..
- Beteiligung am Stammkapital der gemeinnützigen GmbH mit 12.250 Euro.
Laden Sie sich hier unsere Flyer herunter:
Der Weg zum eigenen Beginen-Wohnprojekt (pdf-Datei, 2 MB)
Unterstützung für die Entstehung eines Beginenwohnprojekts (pdf-Datei, 2 MB)
Oder vereinbaren Sie über unser Büro einen Gesprächstermin mit uns.

