Eigenes Wohnprojekt?!

Unter folgenden Bedingungen kann sich die Beginenstiftung an Frauenwohnprojekten beteiligen:

  • Die Häuser (Höfe) müssen rechtlich in Frauenhand kommen, z. B. als Gemeinschaftseigentum von Bewohnerinnen und Stiftung.
  • Projekte, an denen sich die Beginenstiftung beteiligt, müssen Beginenhaus/-hof heißen.
  • Sie sollten folgende Merkmale vorweisen:
    • Vielfalt: soziale Mischung der Bewohnerinnen (Alter, Finanzkraft, mit/ohne Kinder, mit/ohne Migrationshintergrund).
    • Selbstorganisation: Die (zukünftigen) Bewohnerinnen erstellen ein Konzept (wie wollen wir miteinander leben?), gründen einen Hausverein und organisieren die Finanzierung, den (Um-)Bau und die Verwaltung des Wohnprojekts.
    • Solidarität: gegenseitige Hilfe (auch bezüglich der Finanzierung), Übernahme von „Hausämtern“, Engagement im Quartier, Solidarfonds.
    • Verbindlichkeit: regelmäßige Treffen, verlässliche Erledigung der übernommenen Aufgaben.

Unsere Unterstützung Ihres Projektes beinhaltet:

  • Beratung und Begleitung der Gruppe über die gesamte Planungs- und Realisierungsphase durch eine erfahrene Stiftungsfrau
  • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien über die Schritte zum Wohnprojekt: Wünsche/Befürchtungen, Aufgaben der Starter-/Projektgruppe, Rechtsformen, Finanzierung.
  • Erlaubnis, für den Gruppenflyer Texte aus dem Projektflyer des Beginenhauses Tübingen-Mauerstraße zu übernehmen („Das wünschen Sie sich schon seit langem”, „Das bringen Sie mit”).
  • Bereitstellung von Vertragsmustern (z. B. Kreditvertrag, gGmbH-Gesellschaftsvertrag)..
  • Beteiligung am Stammkapital der gemeinnützigen GmbH mit 12.250 Euro.

Laden Sie sich hier unsere Flyer herunter:

Der Weg zum eigenen Beginen-Wohnprojekt (pdf-Datei, 2 MB)

Unterstützung für die Entstehung eines Beginenwohnprojekts  (pdf-Datei, 2 MB)

Oder vereinbaren Sie über unser Büro einen Gesprächstermin mit uns.