Unter folgenden Bedingungen kann sich die Beginenstiftung an Frauenwohnprojekten beteiligen:
- Die Häuser (Höfe) müssen rechtlich in Frauenhand kommen, z. B. als Gemeinschaftseigentum von Bewohnerinnen und Stiftung.
- Projekte, an denen sich die Beginenstiftung beteiligt, müssen Beginenhaus/-hof heißen.
- Sie sollten folgende Merkmale vorweisen:
- Vielfalt: soziale Mischung der Bewohnerinnen (Alter, Finanzkraft, mit/ohne Kinder, mit/ohne Migrationshintergrund).
- Selbstorganisation: Die (zukünftigen) Bewohnerinnen erstellen ein Konzept (wie wollen wir miteinander leben?), gründen einen Hausverein und organisieren die Finanzierung, den (Um-)Bau und die Verwaltung des Wohnprojekts.
- Solidarität: gegenseitige Hilfe (auch bezüglich der Finanzierung), Übernahme von „Hausämtern“, Engagement im Quartier, Solidarfonds.
- Verbindlichkeit: regelmäßige Treffen, verlässliche Erledigung der übernommenen Aufgaben.
Unsere Unterstützung Ihres Projektes beinhaltet:
- Beratung und Begleitung der Gruppe über die gesamte Planungs- und Realisierungsphase durch eine erfahrene Stiftungsfrau
- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien über die Schritte zum Wohnprojekt: Wünsche/Befürchtungen, Aufgaben der Starter-/Projektgruppe, Rechtsformen, Finanzierung.
- Erlaubnis, für den Gruppenflyer Texte aus dem Projektflyer des Beginenhauses Tübingen-Mauerstraße zu übernehmen („Das wünschen Sie sich schon seit langem”, „Das bringen Sie mit”).
- Bereitstellung von Vertragsmustern (z. B. Kreditvertrag, gGmbH-Gesellschaftsvertrag)..
- Beteiligung am Stammkapital der gemeinnützigen GmbH mit 12.250 Euro.
Laden Sie sich hier unsere Flyer herunter:
Der Weg zum eigenen Beginen-Wohnprojekt (pdf-Datei, 2 MB)
Unterstützung für die Entstehung eines Beginenwohnprojekts (pdf-Datei, 2 MB)
Oder vereinbaren Sie über unser Büro einen Gesprächstermin mit uns.