Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Beginenstiftung, Frauen endlich als eigenständige Zielgruppe im sozialen Wohnungsbau anzuerkennen. Bisher haben auf Frauen zugeschnittene Wohnformen wie das gemeinschaftliche Frauenwohnen, für das sich die Beginenstiftung seit 2003 stark macht, keinen Zugang zu dieser Förderstruktur.
Formale Neutralität führt zur realen Ungleichheit
Die Programme im sozialen Wohnungsbau sind formal geschlechtsneutral. In der Praxis bedeutet das: Projekte wie gemeinschaftliches, generationenübergreifendes Frauenwohnen gelten im sozialen Wohnungsbau als nicht förderungswürdig, weil sie Männer nicht berücksichtigen. Dabei ist Bedarf gegeben: Alleinerziehende Frauen, Gender Pay-Gap, Frauen leben häufiger allein im Alter und sind vorwiegend von Altersarmut bedroht – Faktoren, die im aktuellen Förderrahmen strukturell unsichtbar bleiben. Gemeinschaftliche Wohnformen ermöglichen gegenseitige Hilfen, beugen Einsamkeit vor, stärken Selbstbestimmung und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter. Dies sind präventive und soziale Effekte, die ein Gewinn für die Gesellschaft sind, aber in den bestehenden Förderstrukturen bislang nicht honoriert werden.
Aus dem Wohnraumförderprogramm BW vom 1.06.2022:
„Die soziale Belegungsbindung verlangt … allen wohnberechtigten Haushalten gleichermaßen den Zugang … zu ermöglichen. Die Bevorzugung von Personengruppen … ist danach unzulässig.“
Bedarf an Frauenwohnprojekten – aber steigende Baukosten erhöhen den Druck
Seit 2003 setzt sich die Beginenstiftung für ein solidarisches nachhaltiges Modell ein: Beginenhäuser, in denen Frauen selbstbestimmt in Gemeinschaft leben. Projektgruppen organisieren Finanzierung, Planung und Bau gemeinsam. Das Modell ist bewusst so konzipiert, dass nicht alle Bewohnerinnen Eigenkapital einbringen müssen, um auch Frauen mit geringeren finanziellen Mitteln den Zugang zu ermöglichen. Die stark gestiegenen Baukosten verschärfen jedoch die Situation. Ohne zielgerichtete Förderung verlagert sich die finanzielle Last weiterhin allein auf solidarische Ausgleichssysteme innerhalb der Projektgruppen. Diese sind angesichts der hohen Baukosten damit überfordert.
Gemeinschaftliches Frauenwohnen als gesellschaftliche Infrastruktur anerkennen
„Unsere Projekte entstehen aus einem gesellschaftlichen Bedarf. Gerade alleinlebende ältere Frauen sind häufig wirtschaftlich benachteiligt und werden zusätzlich bestraft, wenn sie gemeinschaftlich mit anderen Frauen wohnen und sich gegenseitig helfen wollen. Obwohl doch angeblich jede Sozialwohnung zählt. So macht die Förderungspraxis der Landesregierung diesen Frauen ein Lebensmodell kaputt. Darf sie das?“, fragt Ingrid Gerth, Gründungsstifterin der Beginenstiftung. Die Beginenstiftung fordert deshalb von der zukünftigen Landesregierung ein grundsätzliches Umdenken im sozialen Wohnungsbau: Gemeinschaftliches Wohnen für Frauen jeden Alters – so sie wirtschaftlich bedürftig sind – muss in die förderungswürdige Infrastruktur im sozialen Wohnungsbau integriert werden.

