Wohnen ist keine Ware, sondern Daseinsvorsorge.
- Deshalb will die Beginenstiftung dazu beitragen, dass weitere Beginenhäuser und Beginenhöfe entstehen.
- Hier können allein lebende Frauen selbstbestimmt in Gemeinschaft leben.
- Beginenhäuser und Beginenhöfe sind, in Kooperation mit der Stiftung, durch ihre besondere Rechtsform Gemeineigentum.
- Dadurch sind sie vor Verkauf und Spekulation geschützt.
Ihre Spende hilft der Beginenstiftung vielfältige Aufaben zu leisten. Bereits mit einer einmaligen Spende unterstützen Sie, dass die Stiftung ihre tägliche Arbeit gut tun kann. Sie können bis zu 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens absetzen. Der Zeitpunkt der Absetzbarkeit ist beliebig.
Unser Spendenkonto:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN DE76 6415 0020 0001 1612 23
Für regelmäßige Spenden zugunsten der Stiftungsarbeit gibt es unseren Freundeskreis.
Unternehmen, die uns unterstützen, gehören unserem Förderkreis an.
Wir freuen uns selbstverständlich auch über Zustiftungen oder Erbschaften.
Laden Sie sich gern unseren Flyer „Spenden, stiften und vererben!“ herunter.

