Sie können mit der Beginenstiftung einen Schenkungsvertrag (z. B. über eine Immobilie) abschließen, in dem Höhe, Verwendung und Bedingungen Ihrer Zuwendung geregelt sind.
- Die Beginenstiftung ist von der Schenkungssteuer befreit.
- Für Spenden und Zustiftungen bekommen Sie eine Spendenbescheinigung.
- Ab einer bestimmten Zuwendungshöhe haben Sie als Mitglied der Stifterinnenversammlung das Recht auf Mitbestimmung in der Beginenstiftung.
Eine Zustiftung ist bis zu 1 Mio. Euro. 10 Jahre lang mit variablen Beträgen absetzbar.