Eigenes Wohnprojekt?!
Unter folgenden Bedingungen kann sich die Beginenstiftung an Frauenwohnprojekten beteiligen: Die Häuser (Höfe) müssen rechtlich in Frauenhand kommen, z. B. als Gemeinschaftseigentum von Bewohnerinnen und Stiftung. Projekte, an denen sich die Beginenstiftung beteiligt, müssen Beginenhaus/-hof heißen. Sie sollten folgende Merkmale vorweisen: Vielfalt: soziale Mischung der Bewohnerinnen (Alter, Finanzkraft, mit/ohne Kinder, mit/ohne Migrationshintergrund). Selbstorganisation: Die (zukünftigen) […]
Mehr lesen →